Die die Erklärung abgebende Stelle "Zentrum fir politesch Bildung" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: zeppibob-ontour.lu
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Diese Website ist mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vollständig vereinbar.
Größere Schrift: Texte können vergrößert werden – für bessere Lesbarkeit.
Einfache Schriftart: Die Schrift kann in eine leichter lesbare Variante geändert werden.
Besserer Kontrast: Es stehen verschiedene Kontrastmodi zur Verfügung (z. B. hoher Kontrast, heller Hintergrund, negativer Kontrast).
Unterstrichene Links: Alle Links können zusätzlich unterstrichen werden, um sie leichter zu erkennen.
Alternativtexte: Bilder enthalten beschreibende Texte für Nutzer mit Sehbeeinträchtigung.
Tastaturbedienung: Die Seite ist komplett per Tastatur nutzbar – auch zum Navigieren und Ausfüllen von Formularen.
Diese Erklärung wurde am 22. Juli 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von „Zentrum fir politesch Bildung“ durchgeführten Selbstbewertung.
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an jro@znepjvyzrfqrfvta.yh, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.