Luxemburg ist eine Monarchie, das heißt, dass eine einzige Person an der Spitze des Landes steht.
In Luxemburg ist das der Großherzog. Er ist also der Staatschef.
Monarchie heißt aber auch, dass der Thron vererbt wird. Wenn der Großherzog „in den Ruhestand“ geht oder stirbt, wird er von seinem ältesten Sohn oder seiner ältesten Tochter ersetzt.
Der Großherzog vertritt Luxemburg im Ausland. Er lädt regelmäßig Staatschefs und Staatschefinnen ein.
Wenn der Großherzog oder ein anderes Mitglied der großherzoglichen Familie zu Besuch kommt, wird die Hymne „De Wilhelmus“ gespielt.
Alle fünf Jahre wird in Luxemburg ein neues Parlament gewählt. Die Abgeordnetenkammer besteht aus 60 Männern und Frauen. Diese 60 Personen werden „Abgeordnete“ genannt und treffen sich regelmäßig in der Abgeordnetenkammer auf dem Krautmarkt.
Sie können bestehende Gesetze ändern oder neue Gesetze entwerfen. Die Abgeordneten müssen gemeinsam abstimmen, ob sie für oder gegen ein neues Gesetz sind.
Die Regierung besteht aus verschiedenen Ministern. Jeder Minister ist für einen bestimmten Bereich zuständig: Schule, Verkehr, Gesundheit, Familie usw.
Obwohl der Großherzog der Staatschef Luxemburgs ist, darf er keine Entscheidungen ohne Zustimmung der Regierung treffen. Er kann also nicht einfach neue Gesetze einführen. Das ist die Aufgabe des Parlaments.
Damit die neuen Gesetze, die von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden, in Kraft treten, muss der Großherzog sie offiziell verkünden.
Erst ab diesem Moment sind die Gesetze offiziell und dürfen angewendet werden.
Seit 1946 findet jedes Jahr im Oktober der Nationale Gedenktag statt. An diesem wichtigen Tag gedenken wir derjenigen, die im Zweiten Weltkrieg gestorben sind oder für die Freiheit gekämpft haben.
Deshalb werden in Luxemburg und seinen Gemeinden Blumenkränze an symbolischen Denkmälern niedergelegt.